Zehenschutzkappen

Zehenschutzkappen werden in Arbeitsschuhen verbaut um die Zehen vor herbafallenden Gegenständen oder beispielsweise Stößen zu schützen. Damit eine Zehenschutzkappe in Sicherheitsschuhen verbaut werden darf, muss diese nach der DIN EN 12568 geprüft werden.

Lange Zeit bestanden Zehenschutzkappen hauptsächlich aus Stahl. Auch heute sind noch einige Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen versehen. Nach und nach setzten sich allerdings modernere Materialien durch.

Zehenschutzkappen aus Stahl sind äußerst stabil und widerstandsfähig. Ein großer Nachteil an Stahlkappen ist allerdings, dass diese den Sicherheitsschuh sehr schwer macht und kann gerade bei Vielläufern dazu führen, dass diese schneller ermüden. Eine handelsübliche Stahlkappe wiegt bei Größe 42 ca. 90g.

Zehenschutzkappen aus Aluminium sind deutlich leichter als Stahlkappen, rosten nicht und weisen eine sehr hohe Stabilität auf.  Eine Aluminiumkappe wiegt bei einem Sicherheitsschuh der Größe 42 nur ca. 50g. Außerdem kann das Aluminium unter geringem Energieaufwand wieder eingeschmolzen und recycelt werden.

Der „Newcomer“ unter den Materialien für Zehenschutzkappen ist Kunststoff. Auch diese Zehenschutzkappe muss entsprechend geprüft werden und ist somit genauso gut als Schutz geeignet wie eine herkömmliche Stahlkappe. Der große Vorteil liegt hierbei, dass der Sicherheitsschuh durch die Kunststoffkappe sehr leicht wird und das Tragen deutlich angenehmer macht. Außerdem ist Kunststoff nicht thermisch leitend oder detektierbar und kann überall dort eingesetzt werden wo ein metallfreier Sicherheitsschuh genötigt wird beispielsweise beim Arbeiten an Flughäfen.