Das Thema Arbeitsschutz ist brandaktuell und so gut wie in jedem Betrieb ein wichtiges Themengebiet: von A wie Absturzsicherung über E wie Erste Hilfe bis hin zu Z wie Zwischensohle sind arbeitgeberseitig Maßnahmen zu treffen, um in Ihrem Unternehmen eine sichere Arbeitsumgebung zu etablieren.
Allein im letzten Jahr 2018 kam es zu einer Million Arbeitsunfällen, circa 500 davon mit tödlichem Ausgang. Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen - informieren Sie sich bei uns und stellen sie Ihr Unternehmen sicher für die Zukunft auf.

 

TOP vorbereitet nach dem TOP-Prinzip

Grundlegend können Sie sich zur Feststellung und Einleitung von Arbeitsschutzmaßnahmen an dem TOP-Prinzip orientieren, welches Maßnahmen zum Arbeitsschutz hierarchisch strukturiert. Grundsätzliche Gebote im Arbeitsschutz sind gemäß §4 ArbSchG die Vermeidung von Gefährdungen im Unternehmen und die Beseitigung von Gefährdungsquellen beispielsweise in Form technischer Maßnahmen - wo diese Vorgaben nicht zum Ziel führen, müssen Sie nachsteuern und ergänzend organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ergreifen.

Unser Tipp: Setzen Sie Prioritäten: Welche Gefährdungen werden am höchsten bewertet? Legen Sie die Maßnahmen hinsichtlich Dringlichkeit und zeitlicher und praktischer Durchführbarkeit fest.

 

Die Maßnahmen im Überblick

T Technische Maßnahmen: Sie dienen der direkten Einschränkung oder Beseitigung der Gefahrenquelle.
Beispielsweise: Schallschutz, Lichtschranken, Trennung von Mensch und Gefahr durch Maschineneinsatz
O Organisatorische Maßnahmen: Hierunter fallen insbesondere Anpassungen ihrer Workflows und betrieblicher Anweisungen.
Beispielsweise: Bildschirmpausen, Zugangskontrollen, wechselnde Mitarbeiter in Schichten mit hoher Belastung
P Personenbezogene Maßnahmen: Diese beziehen sich auf den einzelnen Mitarbeiter und sind zu treffen, um getroffene technische und organisatorische Maßnahmen zu unterstützen und zu erweitern. Hierzu zählen insbesondere Unterweisungen und Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Beispielsweise: Ersthelfer-Lehrgänge, Verpflichtung zum Datenschutz, Handschutz, Kopfschutz, Fußschutz, Warnschutz

 

Sie benötigen Hilfe im Bereich PSA - dann wenden Sie sich gerne an uns, unser Service-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Quellenverzeichnis
Bildnachweise
Titelbild: Eigenproduktion